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Hausordnung für Tierpark und Tropen-Aquarium

Mit dem Kauf eines Tickets über das Internet oder im Tierpark/Tropen-Aquarium oder mit dem Betreten des Tierparks/Tropen-Aquariums erkennen Sie die nachfolgende Hausordnung an und verpflichten sich, diese beim Besuch des Tierparks/Tropen-Aquariums und auf dessen Gelände einzuhalten:  

    1. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts im Tierpark/Tropen-Aquarium mitzuführen und bei Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlassen des Tierparks/Tropen-Aquariums verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Beim Erwerb einer Kombikarte sind die Eintrittskarten für Tierpark und Tropen-Aquarium am selben Tag einzulösen.  
    2. Es ist untersagt, Tiere zu necken, eingehegte Anlagen zu betreten und Einfriedungen zu übersteigen. Fütterungsverbote sind strengstens zu beachten! Den Anweisungen der Mitarbeiter des Tierparks/Tropen-Aquariums zur Nutzung des Geländes oder den Umgang mit den Tieren ist Folge zu leisten.
    3. Die Mitnahme von Musikgeräten, Tretautos, Fahrrädern, Rollern, Dreirädern, Schlittschuhen, Skateboards usw. ist, ebenso wie das Betreten der Eisflächen, untersagt. Für Kinder bis zu 12 Jahren steht der Kinderspielplatz im Tierpark zur Verfügung.
    4. Das Mitführen von Tieren, auch Haustieren, in den Tierpark ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Tiere, die angeleint geführt werden, oder in einer Tragetasche transportiert werden.
    5. Wurfgeschosse, Taschenmesser oder andere gefährliche Gegenstände sind nicht erlaubt und müssen am Eingang abgegeben werden. Angetrunkenen Personen wird der Eintritt untersagt.
    6. Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art dürfen nur zu privaten (Souvenir-) Zwecken erfolgen. Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke – auch auf privaten Homepages – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Hagenbeck. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten. Im Tropen-Aquarium ist das Fotografieren nur ohne Blitz erlaubt.
    7. In geschlossenen Räumen herrscht auf dem Gelände von Hagenbeck absolutes Rauchverbot.
    8. Hagenbeck behält sich vor, angekündigte Tierattraktionen kurzfristig zu ändern.
    9. Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Hausordnung kann den sofortigen Ausschluss aus dem Tierpark/Tropen-Aqaurium zur Folge haben.   
    10. Sicherheitshinweise:
      Hagenbeck weist Sie ausdrücklich auf die Gefahren hin, die sich aus dem Betrieb und dem Besuch eines Tierparks/Tropen-Aquariums ergeben können: Es handelt sich um in weiten Teilen naturbelassenes Gelände. Auf den Wegen können Wurzeln, verschobene Platten, Kot von Tieren oder ähnliche Begebenheiten Hindernisse bereiten. Es besteht Sturzgefahr. Der Kontakt mit freilaufenden Tieren und den Pflanzen und Bäumen des Geländes des Tierparks/Tropen-Aquariums kann zu Verschmutzungen Ihrer Kleidung führen.
    11. Zutritt von Kindern, Haftung der Aufsichtspflichtigen:

      Kindern unter 13 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger aufsichtspflichtiger Erwachsener gestattet. Für Schäden, die von Kindern verursacht werden, tragen die Aufsichtspflichtigen bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht die Verantwortung.
    12. Haftungsbeschränkungen:

      a) Hagenbeck haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

      b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Hagenbeck beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine solche wesentliche Vertragspflicht besteht für Hagenbeck, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und wenn Sie auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen dürfen. Hierzu zählt insbesondere, dass Ihnen an den Tagen, an denen der Tierpark/das Tropen-Aqaurium geöffnet hat, Einlass auf das Gelände gewährt wird, wenn Sie eine gültige Eintrittskarte vorweisen können und die sonstigen Voraussetzungen der Hausordnung erfüllen. Sie dürfen auch darauf vertrauen, dass auf dem Gelände eine Vielzahl von Tieren verschiedener Arten zur Schau gestellt wird, und dass Sie im Rahmen der durch die Hausordnung gezogenen Grenzen, die Möglichkeit erhalten, sich den Tieren zu nähern.

      c) Außer in den in a) und b) genannten Fällen haftet Hagenbeck nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

      d) Soweit die Haftung von Hagenbeck nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Hagenbeck.
    13. Aus sicherheitstechnischen sowie tiergärtnerischen Gründen sind Teile des Tierparks und des Tropen-Aquariums kameraüberwacht.

Tierpark Hagenbeck Gemeinnützige Gesellschaft mbH

 
 
 
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